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Extraleistungen nicht unbedingt notwendig
Extraleistungen, die sich auf zahnerhaltende Maßnahmen beziehen, sind nicht immer notwendig. Die meisten Krankenkassen bezahlen Leistungen wie Füllungen, das Ziehen von Zähnen oder die Parodontosebehandlung. Bei der Parodontosebehandlung zahlt die Krankenkasse erst ab einer bestimmten Schwere der Erkrankung. Auch Kunststofffüllungen anstelle von Amalgam bezahlen die Kassen nur bei Frontzähnen. Sind die Erfolgschancen gering, kann es passieren, dass die Kasse eine Wurzelbehandlung nicht übernimmt. Dann muss der Patient, sofern er den Zahn doch zu retten versucht, selbst dafür aufkommen.
Umfangreiche professionelle Zahnreinigungen oder Versiegelung der Kauflächen mit Fluorid übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht und Zusatzversicherungen in der Regel nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Da diese Behandlungen aber nicht so teuer sind wie beispielsweise Zahnersatz, kann der Patient die Rechnung auch ohne zusätzliche Extratarife begleichen.
Um nur den Eigenanteil an der Regelversorgung der Krankenkassen möglichst gering zu halten, braucht man keine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Müssen gleich mehrere Zähne saniert werden, kann sie aber helfen, einen finanziellen Engpass zu vermeiden.
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