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Risiken durch Amalgamsanierung
Amalgam hat sich als Füllungsmaterial für Zahnschäden wegen seiner einzigartigen Eigenschaften in vielen Jahrzehnten bewährt, wird aber auch mit gesundheitlichen Nebenwirkungen in Verbindung gebracht.
Quecksilber aus Amalgamfüllungen kann durch Diffusion über den Zahn und die Pulpa in den Körper gelangen. Der Abrieb beim Kauen bringt es in den Magen-Darmtrakt. Langfristig kann es sich im Körper anreichern.
Mögliche, auch vom Bundesgesundheitsamt anerkannte Folgen können sein:
- allergische Reaktionen an Haut oder Schleimhäuten
- elektrochemische Reaktionen wie Geschmacksveränderungen oder Schleimhautirritationen
Außerdem besteht der Verdacht, dass zahlreiche andere Symptome wie z.B. Kopfschmerzen, verschiedene Hautprobleme, Schwindel, Muskelschwäche, Gelenkschmerzen und Arthritis, Seh- oder Hörstörungen mit Amalgam zusammenhängen könnten.
Intakte Amalgamfüllungen sollten aber nicht unnötig ersetzt werden, denn auch beim Entfernen kann es zu Quecksilberbelastungen kommen. Amalgamfüllungen müssen aufgebrochen werden. Durch das Schleifen entsteht Hitze und das Quecksilber in der Füllung verdampft. Durch Einatmen kann der giftige Quecksilberdampf in den Organismus gelangen. Ebenso können feste Quecksilberteilchen der aufgebrochenen Füllung verschluckt oder herumwirbelnde Quecksilbermolekühle von der Mundschleimhaut aufgenommen werden. Außerdem kann der Zahn beim Herausnehmen Schaden nehmen, und weitere Zahnsubstanz muss für die neue Füllung abgeschliffen werden.
Allergien auf Amalgam und/oder Quecksilber sind nach wie vor sehr selten. Nur bei einer nachgewiesenen Allergie gegen Amalgam-Inhaltsstoffe übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Sanierung. Bei Verdacht auf eine Amalgamallergie kann durch eine Laboruntersuchung festgestellt werden, ob eine erhöhte Quecksilberbelastung im Blut oder Urin vorliegt. Diese Werte geben aber keine Auskunft über Ablagerungen im Binde- und Nervengewebe.
Auch nachdem die Amalgamfüllungen entfernt wurden, können sie noch Schaden anrichten. So belasten Schwermetalle das Abwasser, das in Klärwerken mühsam gereinigt werden muss. Deshalb unterliegen Zahnarztpraxen genauso wie Unternehmen, die Schwermetall verarbeiten, der besonderen Gewässerschutzauflagen. Mit Hilfe eines speziellen Geräts, dem Amalgamabscheider, müssen Zahnärzte die ausgebohrten Amalgamfüllungen auffangen und dem Sondermüll zuführen.
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