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Korrektur von Zungen-, Lippen- und Wangenbändchen
Das Zungenbändchen verbindet die untere Fläche der Zunge in der Mittellinie mit dem Mundboden. Bei etwa fünf Prozent aller Neugeborenen ist dieses Zungenbändchen zu kurz geraten, wodurch die Zunge in ausgeprägten Fällen in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigt sein kann. Im Extremfall sieht die Zunge eingekerbt bzw. zweigeteilt aus, insbesondere beim Herausstrecken.
Da ein verkürztes Zungenbändchen Probleme beim Stillen, Schlucken und Sprechen verursachen kann, sollte die Verwachsung so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 5. Lebensjahr durch einen kleinen und unkomplizierten Eingriff gelöst werden. Dabei wird das Häutchen, das die Zunge und den Zungenboden verbindet, innerhalb weniger Sekunden durchtrennt oder so eingeschnitten, dass man dadurch eine Verlängerung erreicht. Die Operation wird ambulant in Narkose durchgeführt und dauert insgesamt etwa 20 bis 25 Minuten.
Das Lippenbändchen befindet sich zwischen den Schneidezähnen und verbindet die Lippeninnenseite mit Ober- oder Unterkiefer. Wenn es sehr hoch ansetzt oder zu straff ist, kann es die mittleren Schneidezähne auseinanderdrängen und eine Zahnlücke, ein sogenanntes Diastema zur Folge haben. Das kann beim Sprechen zum Lispeln führen. Häufig ist die Korrektur oder Durchtrennung dann sinnvoll. Ein kleiner chirurgischer Eingriff kann bei Kindern bewirken, dass sich die auseinanderstehenden Frontzähne anschließend ohne kieferorthopädische Behandlung wieder zusammenschieben.
Auch für den sicheren Halt einer Prothese ist manchmal eine Korrektur von Lippen- oder auch Wangenbändern erforderlich, weil es zu eng anliegende Bänder den Zahnfleischrückgang begünstigen.
Für die schmerzarme Korrektur von Lippen-, Zungen- und Wangenbändchen können Laser zum Einsatz kommen.
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